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direkte Demokratie

 
     

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Regional, Deutschland und seine Bundesländer



Vergleich Fazit Verfassung
Mecklenburg-Vorpommern Berlin Brandenburg Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Thüringen Bayern Baden-Württemberg Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Nordrhein-Westfalen deutsche Bundesländer
Baden-Württemberg Bremen Niedersachsen Sachsen
Bayern Hamburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt
Berlin Hessen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Thüringen



Sachsen-Anhalt


Geschichte

Schon 1919 , noch unter preussischer Regentschaft, sah Volksbegehren und -entscheid vor. Auch die Verfassung von 1947 beinhaltete diese theoretische Möglichkeit. 1992 wurde die Verfassung beschlossen und 2005 mit, kaum spürbaren, Quorensenkungen überarbeitet.
Statistik


Land


Art Ziel Hürden Ausschluß
Volksinitiative Anhörung, Landtag beschäftigt sich mit dem Thema, Volksbegehren 30.000 Unterschriften, Zulassungsprüfung  
Volksbegehren Gesetzesänderung, Volksentscheid 11% Unterschriften (innert 6 Monate), begründeter und entgültiger Gesetzesentwurf, Zulässigkeitsprüfung (10.000 Unterschriften oder vorgeschaltete Volksinitiative), Kostenerstattung bei Erfolg Finanzen, Ewigkeitsklausel
Volksentscheid Gesetzesänderung, Verfassungsänderung 25% Zustimmung, bei Verfassungsänderung 50% Zustimmung (2/3 der abgegebenen Stimmen) Finanzen, Ewigkeitsklausel - Landtag kann alles wieder rückgängig machen

dagegen die pauschale Legitimierung der Regierung in %
Wahltag | Wahlbeteiligung | Regierung pro Wahlberechtigte
20.03.11 51,2 %             27,2 %


Kommunen
Nach dem Volkskammerbeschluß von 1990
wurde in Sachsen-Anhalt 1993 die Möglichkeiten Bürger-antrag, -begehren, -entscheid, um die Direktwahl des Bürgermeisters und Anhörung erweitert. Ein gutes Praxisbeispiel für Verschleppung eins Bürgerentscheids, dem Kampf der Politiker gegen die Bürger, bietet der Ort Delitz.

Art Ziel Hürden Ausschluß
Einwohnerantrag Gemeinderat beschäftigt sich mit dem Thema bis 5% Unterschriften  
Bürgerbegehren Gesetzesänderung (Beschluß), Bürgerentscheid bis 15% Unterschriften, Zulässigkeitsprüfung, ja/nein-Frage gefordert  
Bürgerentscheid Volksentscheid 25% Zustimmung  

Ausblick
Es gab nur eine gescheiterte Volksabstimmung "für ein Kinder und Jugendfreundliches Sachsen-Anhalt". Abgesehen von offensichtlich zu hohen Hürden, ist vollkommen uneinsehbar, dass der Landtag direktdemokratische Beschlüsse, gegen den Willen der Bürger, kippen darf.