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Regional, Deutschland und seine Bundesländer
Geschichte
Nur dem Landtag stand nach der Verfassung von
1947
zu, einen Volksentscheid zu beantragen. Ein Gesetz zu Art. 101, 102 wurde aber nie erlassen. Nach Einsetzen einer Enquete-Kommission wurden
1979
, mit hohen Hürden und zahlreichen Einschränkungen, Volksbegehren und Volksentscheid in der Verfassung verankert.
Verfassunngsänderungen dürfen mit einem Volksbegehren zwar beantragt werden - die Entscheidung behält sich aber der Landtag vor.
Land
| Art |
Ziel |
Hürden |
Ausschluß |
| Volksbegehren |
Gesetzesänderung, Volksentscheid |
begründeter Gesetzesentwurf mit 5.000 Unterschriften, Zulässigkeitsprüfung, 20% Teilnahme |
Finanzen |
| Volksentscheid |
Gesetzesänderung |
50% Zustimmung |
Verfassungänderungen, Finanzen |
dagegen die pauschale Legitimierung der Regierung in %
| Wahltag | |
Wahlbeteiligung | |
Regierung pro Wahlberechtigte |
| 30.08.09 |
68 % |
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|
|
31,6 % |
Gemeinden
Der, von der Kommission für Selbstverwaltung, Forderungskatalog wurde schrittweise umgesetzt.
1994
wurde die Direktwahl der Bürgermeister und
1997
Bürgerbegehren und Bürgerbescheid beschlossen. Einwohnerfragestunden und Einwohnerantrag (5% Unterschriften, Zulässigkeitsprüfung, etc.) sind seit
1979
möglich.
| Art |
Ziel |
Hürden |
Ausschluß |
| Bürgerbegehren |
Bürgerentscheid |
2.000 Unterschriften bis 15%, Frist nur bei Aufhebung eines Ratsbeschlusses, Kostendeckung, ja/nein gefordert |
umfangreicher Negativkatalog: Innenverhältnis, Finanzen, Planverfahren |
| Bürgerentscheid |
Gesetzesänderung |
30% Zustimmung |
umfangreicher Negativkatalog |
Ausblick
Das Saarland befindet sich noch im demokratischen Tiefschlaf. Selbst beim Petitionsrecht, aber auch bei Volks/Bürgerbegehren und -entscheid, so auch in den Gemeinden, sind Hürden/Mauern gegen die Bürger gebaut worden.
Mittlerweile
02/07
steht die Mitbestimmung wieder auf der
Tagesordnung.
SPD, Grüne und FDP wollen die Quoren senken. Die CDU möchte keinesfalls etwas von IHREN Finanzen abgeben.
Jetzt
2011
will die Jamaika-Koalition die Unterschriftenhürde für Volksbegehren von 20 auf sieben Prozent
senken,
vergißt aber andere Hürden, wie nicht freie Unterschriftensammlung. Für Verfassungsänderungen braucht es womöglich 50% Beteiligung und 33% Zustimmung.
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