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direkte Demokratie

 
     

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Regional, Deutschland und seine Bundesländer



Vergleich Fazit Verfassung
Mecklenburg-Vorpommern Berlin Brandenburg Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Thüringen Bayern Baden-Württemberg Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Nordrhein-Westfalen deutsche Bundesländer
Baden-Württemberg Bremen Niedersachsen Sachsen
Bayern Hamburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt
Berlin Hessen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Thüringen



Berlin


Geschichte

Die Berliner Verfassung orientierte sich an der Weimarer Reichsverfassung von 1919 und umfasste auch das Recht auf Volksbegehren und Volksentscheid. Nach 20 Jahren Schlaf, in denen die Abgeordneten versäumten, eine Durchführungsbestimmung hierzu zu beschließen, wachten sie plötzlich 1974 auf, um das Recht aus der Verfassung zu entfernen.
1995 wurde das Recht wieder eingeführt. Doch waren die Hürden so hoch, dass es niemals zur Anwendung kam. Das obligatorische Referendum 1996 , zum Zusammenschluß der Länder Berlin und Brandenburg, scheiterte an den Brandenburgern.


Land


Art Ziel Hürden Ausschluß
Volksinitiative Behandlung im Parlament, Anhörung 90.000 Unterschriften, Zulässigkeitsprüfung, Zustimmung des Abgeordnetenhauses Finanzen und Personalentscheidungen
Zulassungsantrag Volksbegehren 25.000 Unterschriften, max. 6 Monate alt, Prüfung auf Zulässigkeit Finanzen und Personalentscheidungen
Volksbegehren Volksentscheid bis 4 Monate nach dem Volksbegehren 7% Unterschriften auf Ämtern, Zulässigkeitsprüfung Finanzen und Personalentscheidungen
Volksentscheid Gesetzesänderung 25% Zustimmung bei einfachen Gesetzen, 50% Zustimmung und 2/3-Mehrheitsklausel bei Verfassung, keine Kostenerstattung Finanzen und Personalentscheidungen

dagegen die pauschale Legitimierung der Regierung in %
Wahltag | Wahlbeteiligung | Regierung pro Wahlberechtigte
19.09.11 60,2             30,5


Am 17. September 2006 soll es, zusammen mit den Landtagswahlen, zu einer Volksabstimmung kommen. Möglich wurde dies durch einen Deal zwischen der Machtgier des Bürgermeisters und der Lobbyarbeit des Bündnis für Direkte Demokratie, sowie dem Widerspruch von PDS/Güne/FDP. Lobbyarbeit, und daraus folgende Abhängigkeiten, hat aber 2 Seiten.
Es wurden einerseits die Rechte zur Bürgerbeteiligung und im gleichen Atemzug der Spielraum des regierenden Bürgermeisters erweitert. Für diese Verfassungsänderung wurde eigens ein Minigesetz geschaffen, dass den Bürgern die einmalige Chance gibt, ja oder nein zu sagen. Es gibt kein Quorum - nur noch dieses Mal - ein klassisches Beispiel für Populismus!

Die Eckpunkte waren:
  • Senkung von bisher 90.000 auf 20.000 Unterschriften bei der Volksinitiative (50.000 bei Verfassungsänderung)
  • Das Quorum beim Volksbegehren verlangt statt 10% nur 7% Unterschriften (20% bei Verfassungsänderung)
  • 1/4 Zustimmung der Wahlberechtigten beim Volksentscheid (bzw. 2/3 Zustimmung von 1/2 Beteiligung bei Verfassungsänderung)
  • Konkurrenzvorlage ist möglich
  • Auschlüsse sind weiterhin Bezüge, Abgaben, Personalentscheidungen
  • Direktwahl des Bürgermeisters, sowie Kostenerstattung ist nicht vorgesehen

Seit 11/08 dürfen Initiatoren von Volksbegehren offiziell für ihre Sache mit Plakaten werben.
Die Abstimmungen Tempelhof und ProReli sind am Quorum gescheitert.
Im 10/09 sind vom Verfassungsgericht, zwei vom Senat abgelehnte Volksbegehren, das Kita-Volksbegehren und das Begehren des Berliner Wassertisch's, für zulässig erklärt worden. Letzteres hat 10/10 die nötige Unterschriften beigebracht.


Bezirke

Bezirke in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg, Bremen haben wenig Gestaltungsmöglichkeiten und sind zu 85% (Finanzen) Ausführer weiter oben getroffener Entscheidungen.
Seit 2005 gibt es in den Berliner Bezirken Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.
Bevor dieser Aufwand betrieben wird, kann man in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) erstmal für Transparenz ($$42, 43) sorgen und danach den weiteren steinigen Weg von Einwohneranträgen (§ 44) und Bürgerentscheiden (§ 45 - 47) gehen.




Art Ziel Hürden Ausschluß
Bürgerbegehren Gesetzesänderung, Bürgerentscheid 3% Unterschriften innerhalb 7 Monate, Zulässigkeitsprüfung Ordnungsangelegenheiten und Personalentscheidungen
Bürgerentscheid Gesetzesänderung 15% Teilnahme, Alternativ-Vorschlag möglich, Briefwahl Ordnungsangelegenheiten und Personalentscheidungen, dringendes Gesamtinteresse Berlins


Lieblingsthemen sind Mieten, Krankenhausplanung und Verkehr. Im ersten Jahr der Einführung wurden 14 Bürgerbegehren angemeldet. Jedoch sind die meisten Bürgerbegehren nicht Rechtsverbindlich, sondern auf das Wohlwollen der Bezirksverwaltung angewiesen.

Ausblick

Künftig sind zum Beispiel Volksbegehren zugelassen, die sich auf den Haushalt auswirken. Für den Antrag auf ein Begehren sind nur noch 20.000 Unterschriften nötig, bisher sind es 25.000. Das Quorum wird von 10 auf 7 Prozent reduziert. Bei Instrumenten wie der Volksinitiative werden die Hürden ebenfalls gesenkt. Für Verfassungsänderungen braucht es 50% Zustimmung. Das ist ein nettes Wahlgeschenk, aber keine wirklich grundsätzliche Verbesserung.
Das Ziel der Parteispitzen: Damit wird die Verantwortung des Regierenden Bürgermeisters entscheidend gestärkt und das Verfahren der Senatorenwahl moderner und einfacher gemacht.
Dass die Hürden viel zu hoch sind, beweist die Abstimmung zu ProReli und die zum Flughafen Tempelhof, bei dem sich alle Parteien, von Friedmann bis zum Kanzler und sehr aktiv die Springer-Presse, beteiligten. Man bedenke, dass bei niedrigerem oder keinem Quorum wahrscheinlich mehr Menschen zur Abstimmung gegangen wären (Bleibt zu Hause! - Boykott) und sich das Verhältnis ja/nein verändert hatte. Weiterhin ist zu beobachten, dass bei Volksentscheid und Bürgerentscheid die Anträge nicht als Gesetz formuliert werden und damit nicht bindend sind. Die vielbeachtete Diskussion und das Abstimmungsergebnis unterstreichen die Forderung nach einem niedrigeren Quoren oder deren Abschaffung. Nach Richterspruch sind nun auch finanzielle Auswirkungen von Volksbegehren erlaubt - und jetzt (hier im Fall Kita-Volksbegehren) scheint die Stimmung unter den Politikern gegenüber direkter Demokratie zu kippen, wie ein Fähnchen im Wind. Die Abstimmung zu den Wasser-Verträgen ist der erste Berlinweite Erfolg der Selbstbestimmung. Von 27,5 Prozent der Berechtigten sprachen sich 98,2% für die Offenlegung der Verträge aus. Das sind mehr Fürsprecher als die Regierungsparteien auf sich vereinen.
Das Modell der Selbstbestimmung wurde im Berliner Bezirk Lichtenberg von Porto Alegre kopiert. Mehr Demokratie hat einige Leitfäden zur Planung und Durchführung von Bürger- und Volksentscheiden erstellt.